Wer begleitet,
geht nicht voran
Kennen Sie das Gefühl,
sich einsam zu fühlen obwohl man es nicht ist?
Als ausgebildete Trauerbegleiterin stehe ich Ihnen
auf Ihrem eigenen Trauerweg zur Seite.
Ich begleite Menschen in schweren Zeiten und weiß aus eigener Erfahrung, wie herausfordernd es sein kann, den eigenen Weg zwischen Erwartungen, Alltag und innerer Bewegung zu finden.
Hier gibt es für Verlust und Trauer einen geschützten Raum. Platz für Gefühle, Worte, aber auch für Sprachlosigkeit. Denn die Trauer zu durchleben ist ein Prozess. Und manchmal benötigt man Hilfe dabei, Verlusterlebnisse zu verarbeiten und in die eigene Lebensgeschichte zu integrieren.

Es handelt sich um eine psychologische, beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde. Diese ist somit nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- und überwachungspflichtig, denn „zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“. (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3).
Es handelt sich um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG §1 Berufsausübung, Abs. 3, Satz 3.